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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Angebote

Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Auskünften und werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für unrichtige oder unvollständige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. An Dritte dürfen unsere Angebote nur nach von uns schriftlich erteilter Einwilligung weitergegeben werden. Ansonsten sind sie vertraulich zu behandeln. Zuwiderhandlungen haben Schadensersatzpflicht zur Folge.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger eines Angebotes die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich und unter Nennung der Quelle mitzuteilen. Andernfalls gilt der Nachweis als durch uns erbracht.

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns angebotenen Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit ist ausreichend. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich vergleichbar ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unsere Provision wird mit der Beurkundung bzw. dem Vertragsabschluss fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig.

5. Höhe des Provisionsanspruches

Sofern in unseren Angeboten oder in den mit uns geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes festgehalten ist, entsteht der Provisionsanspruch in der ortsüblichen Höhe.

6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil uneingeschränkt und entgeltlich tätig zu werden.

7. Vertragsverhandlungen und -abschluss

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift einschließlich aller Zusätze und Nebenabreden.

8. Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen.

9. Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten dann sinngemäß die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt/Oder.